Stuttgarter Nachrichten: zu Online-Durchsuchungen:
Stuttgart (ots) - Wo es Verdachtsmomente auf schwerste Straftaten gibt, dürfen die Fahnder durchaus alle Ermittlungsmöglichkeiten ausschöpfen, einschließlich der heimlichen Online-Durchsuchung. Insofern ist das Urteil auch praxisnah und nicht nur prinzipiell. Nur eben müssen die Gefahrenmomente greifbar sein. Eine diffuse Vorfeldüberwachung ohne richterliche Erlaubnis bleibt unstatthaft. Das bindet das BKA, ...